Mit EasyWhistleblower bekommen Sie einen vollständig gemanagten Service:
Unsere Lösung hilft Ihnen, Compliance-Verstöße aufzudecken und zu unterbinden, bevor sie zu einer echten Gefahr werden. Um Organisationen bei der Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes vollumfänglich zu entlasten, haben wir die Software EasyWhistleblower entwickelt. Gemeinsam mit unserem Partner dreiplus bieten wir eine sichere, zertifizierte Whistleblower-Dienstleistung: Sie kombiniert Software-as-a-Service und einen externen Hinweisgeberbeauftragten (TÜV-zertifiziert). Unternehmen und Behörden können damit die regulatorischen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu hundert Prozent erfüllen.
Ihnen fehlt Personal für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung?
Gemeinsam mit unserem TÜV-zertifizierten Partner dreiplus übernehmen wir das für Sie.
Wir bilden für Sie 100% der gesetzlichen, regulatorischen Anforderungen ab
Bereitstellung eines sicheren und anonymen Hinweisgebersystems (365/7/24)
Mehrere Meldewege möglich (IT-gestützt, telefonisch, postalisch)
Stellung eines durch den TÜV ausgebildeten Beauftragten für Hinweisgebersysteme
Kommunikation mit Hinweisgeber neutral möglich
Bereitstellung einer neutralen Postadresse
Sofortige Anpassung des Systems an sich ändernde Gesetzeslage
Volle Kostenkontrolle
Entlastung interner Ressourcen
Gesamtprozess wird durch einen Datenschutzbeauftragten TÜV überwacht
Zertifiziert durch einen akkreditierten Datenschutz-Auditor TÜV
Zur Implementierung wird bei dem Mandanten lediglich ein Link auf der Webeseite platziert
Bereitstellung personeller Ressourcen bis hin zur Abdeckung 365/7/24, unter anderem durch die Schaffung interner Positionen
Bereitstellung hochsicherer IT-Ressourcen für das Hinweisgebersystem
Beschneidung und regelmäßige Kontrolle der Zugriffsrechte innerhalb der IT
Einkauf und Implementierung des Hinweisgerbersystems
Benennen, Ausbilden und Weiterbilden von akkreditierten Hinweisgeber-Beauftragten
Schaffung einer neutralen Postadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse
Implementierung eines Feedbackverfahrens an den Meldenden
Verknüpfung der intern Zuständigen mit den Kommunikationskanälen von zuständigen Behörden
Besondere datenschutzrechtliche Schulungen zum Thema für die intern Zuständigen
Verfahrensanpassungen gemäß erfolgten Auswertungen und Folgemaßnahmen durch die entsprechenden Behörden
Einführung eines gesicherten Verfahrens zur Dokumentation aller eingehenden Meldungen gemäß Art. 16 EU-Whistleblower-Richtlinie und Schaffung eines entsprechenden sicheren Löschverfahrens. Die Verfahren müssen alle in Verwendung befindlichen Meldekanäle abbilden.
Als etabliertes IT-Systemhaus ist die Concat AG Ihr Partner für moderne und maßgeschneiderte IT-Infrastrukturen. Auf unsere smarten Lösungen und Konzepte vertrauen mittelständische Unternehmen ebenso wie namhafte Konzerne und Dutzende Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Mit deutschlandweit mehr als 350 Mitarbeitern realisieren wir komplexe, vernetzte Projekte als Basis für Ihre Geschäftsanwendungen. Gleichzeitig sind wir flexibel genug, um auf die individuellen Anforderungen jedes einzelnen Kunden einzugehen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die menschliche Komponente. Denn trotz aller Erleichterung durch moderne Technik steht für uns der Mensch im Mittelpunkt. Heute wie morgen.
Wir beraten Sie auf Augenhöhe in allen Fragen zu Ihrer IT-Strategie, prüfen die jeweils neuesten Technologien und setzen mit Ihnen maßgeschneiderte Ideen um.
In uns finden Sie den Partner, mit dem Sie wachsen und Ihren Erfolg steigern können.
- Prozesse schaffen, um einen geordneten Ablauf des Meldeverfahrens zu gewährleisten
- Bereitstellung notwendiger Meldekanäle (elektronisches Meldesystem, Telefon, postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Ombudsperson)
- Bereitstellung hochsicherer IT-Ressourcen für das Hinweisgebersystem
- Vertraulichkeit und Anonymität im gesamten Meldeprozess sicherstellen
- Benennung einer unparteiischen Stelle, die zur Entgegennahme von Meldungen, für die Folgemaßnahmen und den Kontakt zum Hinweisgeber zuständig ist
Sie können EasyWhistleblower als Dienstleistung über unseren Partner dreiplus einkaufen: Sie buchen einfach ein Abonnement für zwei Jahre, das Sie nach Ablauf der Dauer verlängern können. Dreiplus agiert dabei als zertifizierter Hinweisgeber-Beauftragter.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 wurde geschaffen, um Personen zu schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht (Recht der Europäischen Union) melden. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie hat die Bundesregierung am 12.05.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) beschlossen. Es tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.
Ihr Unternehmen bestimmt einen Meldungsempfänger.
- Bereitstellung eines sicheren und anonymen Hinweisgebersystems
- Stellung eines TÜV-zertifizierten Beauftragten für Hinweisgebersysteme
- Volle Kostenkontrolle
- Entlastung interner Ressourcen